Am 1. Januar 2027 tut die Ladeverordnung der Europäischen Union etwas, was sie noch nie getan hat: Sie greift rückwirkend auf bereits installierte Hardware zu. Das italienische Portal Vaielettrico fragte diese Woche, ob das bedeutet, dass man „überall, ab Januar” an jedem Ladepunkt mit Karte zahlen kann. Das wird man nicht, und der Abstand zwischen diesen beiden Lesarten ist es wert, vor einer langen Fahrt bekannt zu sein.

Was die Regel bereits vorschreibt

AFIR – die Verordnung (EU) 2023/1804 – verlangt seit dem 13. April 2024 die punktuelle Zahlung an neu errichteten öffentlichen Ladepunkten. Punktuell bedeutet Laden ohne vorherigen Vertrag: kein Abonnement, kein App-Konto, keine netzspezifische RFID-Karte.

Oberhalb von 50 kW benennt die Verordnung den Mechanismus: ein Kartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das zumindest Zahlungskarten lesen kann. Unterhalb von 50 kW gibt es eine dritte Möglichkeit – verfügt der Ladepunkt über eine Internetverbindung, darf der Betreiber auf eine sichere Online-Zahlungsseite verweisen, in der Praxis ein dynamischer QR-Code. Deshalb ist ein QR-Aufkleber an einer langsamen AC-Säule zulässig, an einem Autobahn-Schnelllader dagegen nicht.

Was sich am 1. Januar tatsächlich ändert

Ladepunkt Frist Akzeptierte Methode
Errichtet ab 13. Apr. 2024, 50 kW oder mehr in Kraft seit Apr. 2024 Kartenlesegerät oder kontaktlos
Errichtet ab 13. Apr. 2024, unter 50 kW in Kraft seit Apr. 2024 Kartenlesegerät, kontaktlos oder dynamischer QR-Code
Errichtet vor dem 13. Apr. 2024, 50 kW oder mehr, am TEN-T-Straßennetz oder auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche 1. Januar 2027 Kartenlesegerät oder kontaktlos
Errichtet vor dem 13. Apr. 2024, überall sonst keine Bestandsschutz

Die letzte Zeile ist diejenige, die in den Schlagzeilen untergeht. Ladepunkte, die vor April 2024 gebaut wurden, genießen standardmäßig Bestandsschutz, und die Nachrüstpflicht ist eng daraus herausgeschnitten: hohe Leistung und ein Standort an den transeuropäischen Verkehrskorridoren oder auf einer gesicherten Lkw-Parkfläche. Ein Schnelllader von vor 2024 an einem Supermarkt zwei Ortschaften abseits des TEN-T-Netzes darf unbefristet nur per App nutzbar bleiben, und nichts in AFIR verpflichtet dessen Betreiber zu einer Änderung.

Eine begleitende Regel greift früher: Der punktuelle Preis pro kWh muss vor Beginn des Ladevorgangs angezeigt werden und muss angemessen sein – Kosten plus eine angemessene Marge. Sie unterbindet weder die Praxis der Vorautorisierung, über die wir in Italiens Ladepreisen im Sommer berichtet haben, noch deckelt sie den Ad-hoc-Aufschlag, den deutsche Ladenetze gegenüber einem Vertrag verlangen.

Tesla war früh dran und hat dann seine Meinung zum Wie geändert

Tesla rüstet V4-Supercharger-Säulen in Europa seit der Eröffnung des ersten solchen Standorts im österreichischen Graz mit kontaktlosen Lesegeräten aus – vor jeder Frist, die dafür galt. In jüngerer Zeit hat das Unternehmen an einigen neuen V4-Standorten das Lesegerät pro Ladeplatz zugunsten eines einzelnen freistehenden Terminals für den gesamten Standort gestrichen. Beides erfüllt AFIR; eines ist über einen Standort mit 20 Ladeplätzen hinweg deutlich günstiger.

Vaielettrico berichtet, dass auch mehrere italienische Betreiber dem Termin zuvorkommen, und nennt Free to X – das Netz von Autostrade per l'Italia – als einen, der bestehende Autobahnstationen bereits mit Kartenzahlung nachrüstet.

Was das auf einer Europareise bedeutet

Für Tesla-Fahrer war das Supercharger-Netz nie das Problem; die App erledigt das. Das Datum 1. Januar zählt für jene Ladepunkte, zu denen man greift, wenn der Supercharger belegt ist, der falsche Umweg oder gar nicht vorhanden ist – CCS-Schnelllader von Drittanbietern an genau jenen Autobahnkorridoren, die AFIR als TEN-T bezeichnet. Ab Januar sollten diese eine Karte akzeptieren, ohne Konto.

Abseits dieser Korridore planen Sie wie bisher. Die Verordnung hat mitten durch Europas Ladebestand eine Linie gezogen, und nur auf einer Seite davon steht eine Frist.