Rund vier von zehn britischen Haushalten haben keinen Stellplatz abseits der Straße, und für sie alle war der günstigste Strom, den ein Tesla je trinkt, bislang eine baurechtliche und keine elektrotechnische Frage. Das soll sich nun ändern — allerdings noch nicht sofort.
Am 11. September 2026 veröffentlichte das Department for Transport seine Antwort auf die Konsultation zum Laden über den Gehweg und bestätigte, dass es in England ein neues permitted development right schaffen wird, das Lösungen zur Gehwegquerung und die zugehörigen häuslichen Ladepunkte abdeckt. Eine solche Gehwegquerung ist bewusst unspektakuläre Hardware: ein Kanal oder eine Rinne im Gehweg, sodass ein Kabel unter der Gehfläche verläuft statt darüber — mit Gewebeband fixiert und nur darauf wartend, dass sich jemand den Knöchel daran verfängt.
Was die Änderung tatsächlich bewirkt
| Heute | Nach der Gesetzesänderung | |
|---|---|---|
| Baugenehmigungsantrag | Erforderlich | Für zulässige Installationen nicht nötig |
| Zustimmung der Straßenbaubehörde | Erforderlich | Weiterhin erforderlich |
| Volumen der Technikgehäuse | 29 m³ | 45 m³ |
Bislang erfassten die permitted development rights nach Class E, Part 2, Schedule 2 der Town and Country Planning (General Permitted Development) (England) Order 2015 nur Installationen auf Flächen, die rechtmäßig als Stellplätze abseits der Straße genutzt werden — also genau die Fläche, über die ein Haushalt mit Straßenparken nicht verfügt. Die zulässige Volumengrenze für zugehörige Technikgehäuse steigt von 29 auf 45 Kubikmeter, kumulativ gerechnet, und auf nicht-häuslichen Parkplätzen werden mehrere Einheiten zulässig. Die bestehenden Grenzen bleiben unangetastet: drei Meter Höhe, fünf Meter Abstand zur Straße, zehn Meter Abstand zu einem Wohngebäude, wobei die Umgebung denkmalgeschützter Gebäude und eingetragene Bodendenkmäler weiterhin ausgenommen sind.
Der Teil, der noch nicht passiert ist
Das Recht existiert noch nicht. Die Order ist unverändert, und die Regierung beabsichtigt, die Rechtsverordnung im Herbst 2026 dem Parlament vorzulegen, vorbehaltlich der parlamentarischen Zeitplanung und der Regelungen zum Inkrafttreten. Ebenso wenig nimmt die Ankündigung die Kommunen aus dem Verfahren. Genehmigungen für Straßenarbeiten gelten weiterhin, die Lizenzierung nach Section 50 des New Roads and Street Works Act 1991 ist nach wie vor nötig, und Kabel, die eine Straße queren, unterliegen weiterhin Section 178 des Highways Act 1980 — die erklärte Priorität des Ministeriums lautet, „sichere und barrierefreie Gehwege zu erhalten”, und eine Kommune, die keine Rinnen in ihren Gehwegen haben will, behält die Mittel, das auch durchzusetzen.
Genau auf diesen Vorbehalt zielten die Branchenverbände sofort ab. Vicky Edmonds, Chief Executive von EVA England, nannte die Änderung „großartige Nachrichten für Fahrerinnen und Fahrer ohne eigene Einfahrt” und sagte, wer auf der Straße parke, „sollte sich keinen unnötigen zusätzlichen Hürden gegenübersehen, nur um an das günstigere und bequemere Laden zu kommen, das Menschen mit Einfahrt zur Verfügung steht”. James Court von Octopus Electric Vehicles benannte deutlicher, was davon übrig bleibt: eine „Postleitzahlen-Lotterie”, die von Kommune zu Kommune entschieden wird.
Warum das Tesla-Besitzer interessieren sollte
Die Lücke, um die es geht, ist eine Preislücke. Öffentliches Laden kostet in Großbritannien bis zum Zehnfachen dessen, was dieselben Kilowattstunden im Haushaltstarif kosten; ein Model 3 am Straßenrand und ein Model 3 in der Einfahrt fahren wirtschaftlich betrachtet also nicht dasselbe Auto. Das Laden am Straßenrand ist zudem jene Hälfte des Problems, an der die öffentliche Ladeinfrastruktur sichtbar gescheitert ist — wie unsere Auswertung des kommunalen Angebots an Straßenladepunkten zeigte, bietet die Hälfte der britischen Kommunen überhaupt kein Laden am Straßenrand an.
Für Tesla-Besitzer in Großbritannien ohne eigene Einfahrt lautet die praktische Lesart: Die baurechtliche Hürde fällt, der straßenrechtliche Papierkram bleibt, und es ändert sich überhaupt nichts, solange die Rechtsverordnung nicht tatsächlich eingebracht ist.