Tesla hat eine Klage wegen widerrechtlicher Tötung nach einem Unfall aus dem Jahr 2023 vertraulich beigelegt, bei dem ein Model S mit aktiviertem Autopilot mit rund 70 mph auf ein geparktes Feuerwehrfahrzeug auffuhr. Der Vergleich beendet ein Verfahren, das auf ein kalifornisches Geschworenengericht zusteuerte — und diese Geschworenen wären zu Elon Musks eigenen Aussagen darüber befragt worden, was Autopilot leisten könne.
Der Unfall
Am 18. Februar 2023 fuhr der 31-jährige Genesis Giovanni Mendoza Martinez gegen 4 Uhr morgens mit seinem Model S aus dem Jahr 2014 auf der Interstate 680 im Contra Costa County, Kalifornien, mit eingeschaltetem Autopilot. Das Fahrzeug prallte auf eine Drehleiter der Kreisfeuerwehr, die quer über den Fahrstreifen an der Unfallstelle eines früheren Zusammenstoßes abgestellt war. Mendoza kam ums Leben. Sein Bruder Caleb, der auf dem Beifahrersitz saß, wurde schwer verletzt.
Ein stehendes Einsatzfahrzeug quer auf einem befahrenen Fahrstreifen ist kein nebensächliches Detail. Es ist genau jenes Szenario, das die NHTSA 2021 zu ihrer Untersuchung von Autopilot-Unfällen mit abgestellten Einsatzkräften veranlasste — was diesen Unfall zu einem Beispiel für ein dokumentiertes Fehlerbild macht und nicht zu einem neuartigen.
Was diesen Fall für Tesla gefährlich machte
Die Klage — Caleb Mendoza et al. v. Tesla, Inc., Az. 24-cv-08738-VC im Northern District of California — stützte sich nicht allein auf das Argument, dass Autopilot versagt habe. Sie machte geltend, dass Tesla und Musk falsch dargestellt hätten, wozu das System in der Lage sei, und dass der Fahrer deshalb einem Fahrassistenzsystem der Stufe 2 übermäßig vertraut habe.
Richter Vince Chhabria ließ diese Argumentation zu. Er hielt bereits den Namen „Autopilot” für plausibel irreführend, ließ Ansprüche wegen arglistiger Täuschung zur Verhandlung zu und stellte fest, dass Musks öffentliche Äußerungen — darunter, Autopilot sei „wahrscheinlich besser” als ein menschlicher Fahrer — rechtlich angreifbar seien und nicht bloß werbliche Übertreibung.
Genau das hätten die Geschworenen zu hören bekommen. Stattdessen einigte sich Tesla zu nicht offengelegten Bedingungen.
Ein Muster, kein Einzelfall
| Fall | Ergebnis |
|---|---|
| Autopilot-Todesfall 2019 (Bundesgeschworene in Florida) | Urteil über 243 Millionen US-Dollar |
| Tödlicher FSD-Unfall mit Fußgängerin | Vergleich, Juni 2026 |
| Mendoza-Todesfall mit Feuerwehrfahrzeug | Vergleich, September 2026 |
Das Urteil aus Florida ist der Grund, warum der Rest von Bedeutung ist. Sobald Geschworene einen Autopilot-Todesfall im neunstelligen Bereich beziffert haben, liegt diese Zahl in jeder weiteren Verhandlung auf dem Tisch. Electrek schätzt Teslas Risiko aus den anhängigen Autopilot- und FSD-Klagen auf bis zu 14,5 Milliarden US-Dollar.
Ein Vergleich lässt zudem die zentrale Frage offen. Chhabrias Entscheidung bleibt eine Bezirksgerichtsentscheidung darüber, worüber Geschworene befinden könnten — kein Geschworenenspruch dazu, ob Teslas Aussagen einen Käufer tatsächlich in die Irre geführt haben. Jeder Vergleich nimmt eine weitere Gelegenheit, das zu überprüfen.
Warum das jetzt in Europa ankommt
Der Zeitpunkt ist heikel. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen am 6. Oktober darüber ab, ob FSD (Supervised) über den Ausnahmeweg nach Artikel 39 zugelassen wird, und Tesla hat dazu einen eigenen Sicherheitsnachweis vorgelegt.
Von den europäischen Aufsichtsbehörden wird verlangt, Teslas Darstellung dessen zu akzeptieren, was seine Fahrassistenzsysteme leisten und wie Fahrer damit umgehen. In den Vereinigten Staaten zahlt Tesla — vertraulich und ohne irgendetwas einzuräumen — dafür, dass Gerichte diese Darstellung nicht vor Geschworenen überprüfen.
Diese beiden Tatsachen stehen nicht im Widerspruch zueinander. Ein Vergleich ist eine kaufmännische Entscheidung, und Autopilot ist ein anderes Produkt als FSD (Supervised), zertifiziert nach anderen Regeln. Doch eine Aufsichtsbehörde, die über eine Ausnahme nach Artikel 39 entscheidet, hat nun die Feststellung eines US-Bundesrichters in ihrer Beweisgrundlage, wonach der Produktname plausibel irreführend ist — und keinen Geschworenenspruch, der dies bestätigt oder entkräftet, weil der Fall zuvor freigekauft wurde.