Ein österreichisches Gericht hat entschieden, dass ein betrunkener Besitzer, der in seinen Tesla stieg, die Bremse drückte und das Auto in der Parkstellung ließ, das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen hat, und hob seine Strafe von 980 Euro auf. Bei einem Elektroauto, so das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, ist das Einlegen von Drive oder Reverse rechtlich dem Starten eines Verbrennungsmotors gleichzusetzen. Die Entscheidung vom 14. Oktober 2026 ist im österreichischen Rechtsinformationssystem veröffentlicht, und Heute berichtete darüber am 3. November.

Was geschah

Im März 2026 wirkte der Besitzer bei einer Theateraufführung mit und blieb danach noch zum Essen und Trinken. Gegen Mitternacht ging er mit dem Schlüssel und seinem Handy mit der Tesla-App zu seinem geparkten Tesla zurück, sodass sich das Auto beim Näherkommen entriegelte: Die Türen öffneten sich, Licht und Display gingen an, und Musik begann zu spielen.

Er setzte sich auf den Fahrersitz, drückte 12 Sekunden lang das Bremspedal und bestätigte die Parkstellung. Da er wusste, dass er nicht fahrtüchtig war, schrieb er seiner Frau, von der er getrennt zwei Gehminuten entfernt lebt, ob er bei ihr übernachten könne. Dann schlief er ein. Die Polizei weckte ihn durch Klopfen an die Scheibe. Ein Alkomattest ergab 0,43 mg/l und damit mehr als die 0,4 mg/l, ab denen eine Person nach österreichischem Recht jedenfalls als beeinträchtigt gilt.

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch verhängte gegen ihn eine Strafe von 980 Euro wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand, entzog ihm den Führerschein für vier Monate und ordnete ein Verkehrscoaching an.

Was die Fahrzeugdaten zeigten

Der Amtssachverständige für Kraftfahrzeugtechnik las die Protokolle des Autos aus:

Uhrzeit Protokolliertes Ereignis
01:18:16 Schlüssel im Fahrzeuginneren erkannt
01:18:17 Bremse 12 Sekunden lang gedrückt, Parkstellung bestätigt
01:05 bis 01:50 Durchgehend Geschwindigkeit 0 km/h; Drive oder Reverse nie eingelegt
01:39:09 Tür von innen entriegelt; der Besitzer stieg aus

Warum das Gericht ihm recht gab

Die österreichische Straßenverkehrsordnung verbietet es jeder durch Alkohol beeinträchtigten Person, ein Fahrzeug zu lenken oder in Betrieb zu nehmen, und sieht Strafen von 800 bis 3.700 Euro vor. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs genügt bereits das Starten eines Verbrennungsmotors, unabhängig davon, was der Fahrer vorhat.

Als technische Grundlage zog das Gericht die Betriebsanleitung des Model X der Baujahre 2015–2020 heran. Das Öffnen einer Tür aktiviert das Instrumentenfeld und den Touchscreen. Das Drücken der Bremse versetzt das Auto laut Tesla in den Zustand „eingeschaltet und fahrbereit”, und erst dann kann ein Fahrmodus gewählt werden. Laut Betriebsanleitung schaltet sich das Auto zudem nach 30 Minuten in der Parkstellung selbst ab, auch wenn jemand auf dem Fahrersitz sitzt.

Richterin Stefanie Sutter räumte ein, dass das Drücken der Bremse die technische Möglichkeit zum Losfahren schuf, ein Auto in der Parkstellung kann sich jedoch nicht bewegen. Das Ändern der Fahrtrichtung mit dem Gangwahlhebel sei, so der Rechtssatz des Gerichts, mit dem Starten des Motors eines Verbrennerautos vergleichbar. Da der Besitzer nur die Parkstellung gewählt hatte, lag keine Übertretung vor. Das Gericht glaubte ihm nicht, dass er die Bremse im Schlaf gedrückt hatte, hielt dies aber für unerheblich.

In einer zweiten Entscheidung verkürzte das Gericht den Führerscheinentzug auf drei Monate und hob das Verkehrscoaching auf. Ein Entzug blieb dennoch bestehen, weil er am Tag nach der vorläufigen Abnahme des Führerscheins durch die Polizei auf einer öffentlichen Straße gefahren war, was das Gericht als besonders verwerflich bezeichnete.

Nicht das letzte Wort

Das Gericht ließ eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu, weil dieser noch nicht entschieden hat, wann ein Elektroauto als in Betrieb genommen gilt. Bis dahin handelt es sich um die Auslegung des österreichischen Rechts durch ein einzelnes Landesgericht. Heute warnt, dass dies kein Freibrief sei, sich betrunken ans Steuer eines Elektroautos zu setzen.