Die Software Tesla Full Self-Driving (Supervised) hat eine weitere europäische Hürde genommen. Am 10. Juni 2026 hat Belgien das System offiziell für den Einsatz auf öffentlichen Straßen genehmigt und ist damit das fünfte europäische Land, das Tesla-Besitzern erlaubt, FSD außerhalb eines geschlossenen Testprogramms einzuschalten.

Die Genehmigung kam aus dem Büro der flämischen Mobilitätsministerin Annick De Ridder, die Tesla bereits Anfang des Jahres den Beginn überwachter Tests auf belgischen Straßen genehmigt hatte. Da eine von einer belgischen Region getroffene Entscheidung zur Straßenzulassung eines Fahrzeugs im gesamten Land anerkannt wird, gilt die flämische Genehmigung in Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt gleichermaßen — die Genehmigung ist somit vom ersten Tag an faktisch landesweit gültig.

Von der Testgenehmigung zu öffentlichen Straßen

Belgien erreichte diesen Punkt über einen strukturierten Weg aus Erprobung und Zertifizierung statt über eine einzelne Freigabe. Die Entscheidung baut auf der Testgenehmigung auf, die Tesla im Mai erhielt, als De Ridder einen überwachten Versuch genehmigte, der das Zurücklegen von 5.000 Kilometern mit drei Tesla-Testfahrzeugen verlangte, wie TeslAnt in Belgiens Genehmigung für überwachte Tests berichtete. Nach Abschluss dieses Programms und der Auswertung der Daten ging die Verwaltung von einer begrenzten Versuchsgenehmigung zur vollständigen Zulassung für öffentliche Straßen über.

Fünfter in einer sich schnell füllenden Warteschlange

Belgien reiht sich in eine kurze, aber rasch wachsende Liste europäischer Genehmigungen ein. Die Niederlande öffneten als Erste die Tür, als ihre Straßenbehörde RDW am 10. April 2026 die Typgenehmigung erteilte. Litauen folgte als zweites Land, dann wurde Estland das dritte, als seine Verkehrsverwaltung am 29. Mai die Freigabe erteilte, und Dänemark wurde das vierte nur einen Tag vor Belgien, am 9. Juni.

Die Häufung der Genehmigungen Ende Mai und im Juni spiegelt wider, wie sich nationale Regulierungsbehörden zunehmend auf die Homologationsarbeit der niederländischen RDW stützen, anstatt jeweils die vollständige Zertifizierung von Grund auf zu wiederholen. Belgiens Entscheidung fügt der Landkarte einen beträchtlichen, zentral gelegenen Markt hinzu und verschafft Tesla einen weiteren laufenden Einsatz, auf den das Unternehmen in seinen Gesprächen mit Regulierungsbehörden anderswo auf dem Kontinent verweisen kann.

Was es für belgische Besitzer bedeutet

Für Fahrer in Belgien besteht die praktische Änderung darin, dass FSD (Supervised) nun auf öffentlichen Straßen aktiviert und genutzt werden kann und nicht mehr nur im Rahmen eines Testprogramms. Die Bezeichnung „Supervised” bleibt der entscheidende Zusatz: Der Fahrer bleibt jederzeit rechtlich verantwortlich, muss die Hände am Lenkrad und die Augen auf der Straße behalten, und das Fahrzeug fordert zur Aufmerksamkeit auf. Dies ist ein Fahrerassistenzsystem, das aktive Überwachung erfordert, keine unbeaufsichtigte Autonomie.

Das EU-weite Bild

Die Genehmigung Land für Land ist vorerst der einzige Weg, den Tesla in Europa hat. Ein EU-weiter Rahmen, der die Regeln in allen Mitgliedstaaten in einem Schritt harmonisieren würde, ist noch nicht zur Abstimmung angesetzt, sodass Tesla die Märkte einzeln über nationale Genehmigungen hinzufügen muss. Bis sich das ändert, erweitert jede neue Zulassung — fünf und es werden mehr — das Gebiet, in dem europäische Tesla-Besitzer die Funktion legal nutzen können, und Belgiens zentrale Lage macht es zu einer der folgenreichsten Ergänzungen bisher.