Tschechische Tesla-Besitzer, die gehofft hatten, dass sich die wegweisende niederländische Zulassung von Full Self-Driving rasch über den Kontinent ausbreiten würde, haben eine klare Antwort erhalten: noch nicht. Das tschechische Verkehrsministerium hat bestätigt, dass es die niederländische Freigabe von FSD Supervised auf seinen eigenen Straßen nicht anerkennen wird, und wartet lieber auf eine koordinierte europäische Position, als eine nationale Ausnahme zu gewähren, die Brüssel später wieder aufheben könnte.

Was die Niederlande tatsächlich zugelassen haben

Am 10. April 2026 wurde die niederländische Fahrzeugbehörde RDW die erste Regulierungsbehörde in der EU, die FSD Supervised typgenehmigt hat. Sie tat dies gemäß UN Regulation 171 — dem Rahmen für das, was Regulierungsbehörden als vom Fahrer überwachte Fahrassistenzsysteme bezeichnen — in Kombination mit einer Ausnahme nach Article 39 der Regulation (EU) 2018/858, jener Klausel, die für Fahrzeugtechnologien vorgesehen ist, die noch nicht in das harmonisierte EU-Regelwerk passen.

Genau diese Kombination ist der Kern des Streits. Eine Ausnahme nach Article 39 ist eine nationale vorläufige Zulassung und keine EU-weite Typgenehmigung, sodass sie nicht automatisch auf andere Mitgliedstaaten übertragen wird. Jedes Land muss weiterhin selbst entscheiden, ob es sie akzeptiert.

Warum Tschechien sich zurückhält

Prags Antwort lautet: abwarten. Das Ministerium hat signalisiert, dass es ein gemeinsames europäisches Verfahren einem Flickenteppich nationaler Genehmigungen vorzieht, und stellt Tschechien damit an die Seite von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien — den größeren Märkten, die es vorziehen würden, dass die EU als Block agiert.

Die praktischen Auswirkungen sind in Tschechien noch überschaubar. Berichte über die Position des Ministeriums beziffern die Zahl der Fahrzeuge, die FSD Supervised nutzen würden, auf rund 300, ein kleiner Bruchteil der etwa 8.400 im Land zugelassenen Teslas mit HW4-Ausstattung. Das Ministerium hat zudem klargestellt, dass es keine öffentlichen Gelder ausgeben will, um zu bewerten, was es als privates Testen einstuft, und erklärt, dass seine eigene Fachbewertung noch läuft.

Was das für tschechische Besitzer bedeutet

Vorerst bleibt die Funktion in Tschechien selbst bei hardwarefähigen Fahrzeugen gesperrt. Besitzer, die für FSD bezahlt haben, dürfen dessen überwachte Fahrfunktionen auf tschechischen Straßen nicht legal nutzen, bis entweder das Ministerium seine Haltung ändert oder die EU die harmonisierte Entscheidung liefert, auf die Prag wartet.

Der Zeitpunkt hängt von Brüssel ab. Die entsprechenden Beratungen laufen über den Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU, und Tschechien hat seine Entscheidung an diesen Prozess geknüpft und nicht an den niederländischen Präzedenzfall. Wie TeslAnt über den gesamten Kontinent hinweg kartiert hat, steht der größte Teil Europas noch immer in der Warteschlange hinter den Niederlanden, Litauen und Estland — und Tschechiens Haltung ist eine Erinnerung daran, dass die gegenseitige Anerkennung nicht automatisch erfolgt.

Die optimistische Lesart ist, dass Zulassungen, sobald die EU eine einzige Homologationsakte akzeptiert, rasch über das gemeinsame Typgenehmigungssystem kaskadieren könnten. Die pessimistische lautet, dass ein blockweiter Konsens Monate länger dauert als jedes einzelne Land, das allein handelt. So oder so befinden sich tschechische Fahrer nun fest im zweiten Lager: Sie warten auf Europa, nicht auf Tesla.