Was Schweden fordert
Die schwedische Verkehrsbehörde (Trafikverket) hat förmlich empfohlen, dass die Europäische Union gegen die Zulassung von Teslas Full Self-Driving (Supervised) für den unionsweiten Einsatz stimmt, sofern Tesla die Fähigkeit des Systems nicht entfernt, schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Die Empfehlung erfolgte in einem bislang unveröffentlichten Schreiben vom 30. April 2026, das an den Technischen Ausschuss der EU für Kraftfahrzeuge (TCMV) gerichtet war — das Gremium, das darüber entscheidet, ob neue Fahrzeugtechnologien für den gesamten Binnenmarkt typgenehmigt werden können.
Der Einwand ist eng gefasst, aber pointiert. FSD enthält eine Einstellung namens „Speed Offset“ (Geschwindigkeitsversatz), mit der ein Fahrer wählen kann, wie weit über dem gesetzlichen Limit das Fahrzeug fährt. Die schwedischen Behörden argumentieren, dass es „sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die erwarteten Sicherheitsvorteile der Fahrzeugautomatisierung zu untergraben droht“, wenn man einem automatisierten System erlaubt, die gesetzlichen Geschwindigkeitsgrenzen systematisch zu überschreiten. Mit anderen Worten: Ihre Sorge gilt nicht dem Selbstfahr-Stack selbst, sondern einer konfigurierbaren Funktion, die naturgemäß gegen das Verkehrsrecht verstößt.
Warum der Zeitpunkt entscheidend ist
Das Schreiben trifft zu einem heiklen Zeitpunkt ein. Der TCMV soll sich Ende Juni mit der Angelegenheit befassen, vor jeder Abstimmung über eine unionsweite Einführung. Bislang hat Tesla die Genehmigungen Land für Land gesammelt — die Niederlande gaben FSD (Supervised) als Erste frei, gefolgt von Estland, Litauen, Dänemark und zuletzt Belgien. Eine einzige EU-weite Typgenehmigung würde diesen Flickenteppich durch eine einzige, überall gültige Entscheidung ersetzen — das Ergebnis, das Tesla anstrebt.
Ein förmlicher Einwand der Verkehrsbehörde eines Mitgliedstaats blockiert die Zulassung nicht automatisch, erhöht jedoch die politische Temperatur innerhalb des Ausschusses und gibt anderen vorsichtigen Ländern Rückhalt, dieselben Fragen zu stellen. Schweden verlangt nicht, dass FSD verboten wird; es verlangt, dass die Überschreitung des Tempolimits als Bedingung für die Zulassung herausgenommen wird.
Was es für europäische Halter bedeutet
Für Fahrer in Ländern, die FSD bereits national zugelassen haben, ändert sich heute nichts — diese Genehmigungen bleiben bestehen. Der Streit dreht sich um das unionsweite grüne Licht, das es Tesla erlauben würde, die Funktion einheitlich in allen Mitgliedstaaten zu aktivieren, ohne jeden Markt einzeln verhandeln zu müssen.
Stellt sich der Ausschuss auf die Seite Schwedens, ist das wahrscheinlichste Ergebnis keine Ablehnung, sondern ein Kompromiss: Tesla könnte aufgefordert werden, den „Speed Offset“ in europäischen Versionen zu begrenzen oder zu entfernen. Das würde dazu führen, dass das EU-FSD konservativer agiert als die US-Version, bei der das Überschreiten des Limits um einen festgelegten Spielraum eine seit Langem bestehende, vom Fahrer wählbare Option ist. Tesla hat sich zu der schwedischen Empfehlung öffentlich nicht geäußert.
Die Episode verdeutlicht ein wiederkehrendes Spannungsfeld in Europas Umgang mit Fahrassistenzsystemen: Die Regulierungsbehörden hier behandeln die strikte Einhaltung des Verkehrsrechts als nicht verhandelbar, selbst wenn eine Funktion bei den Fahrern beliebt ist. Wie der TCMV dies löst, wird prägen, wie — und wie schnell — sich FSD über den Kontinent ausbreitet.