Ein deutsches Gericht hat E-Auto-Käufern ein bemerkenswertes Druckmittel an die Hand gegeben: Wenn die reale Reichweite eines Elektroautos erheblich hinter dem Wert auf dem Datenblatt zurückbleibt, kann dies ein Grund sein, vollständig vom Kauf zurückzutreten.
Das Urteil
Das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 10 O 282/23) stellte fest, dass ein Elektroauto, dessen tatsächliche Reichweite erheblich vom offiziellen WLTP-Wert des Herstellers abweicht, einen Sachmangel (Sachmangel) aufweist — und dass dies den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Ergebnis behandelte das Gericht die beworbene WLTP-Reichweite nicht als unverbindliche Marketingschätzung, sondern als rechtlich bindenden Bestandteil dessen, wofür der Käufer bezahlt hatte.
Der Fall dahinter
Der Streit drehte sich um ein für 39.000 € gekauftes Elektroauto, das mit einer WLTP-Reichweite von 332 bis 341 km beworben wurde. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte das Fahrzeug auf einen Prüfstand und maß nur 282 km — rund 18 % unter dem vom Hersteller angegebenen Wert. Diese Abweichung genügte dem Gericht, um sich auf die Seite des Käufers zu stellen.
Die Zehn-Prozent-Grenze ist nicht willkürlich. Wie der deutsche Automobilclub ADAC anmerkt, stützte sich das Gericht auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Mehrverbrauch von Kraftstoff bei Verbrennern, bei der eine Abweichung von mehr als 10 % vom angegebenen Wert seit Langem als erheblicher Mangel gilt. Das Wuppertaler Gericht wandte diesen Schwellenwert schlicht auf die elektrische Reichweite an.
Warum das für europäische Tesla-Besitzer wichtig ist
Tesla wirbt europaweit mit WLTP-Reichweitenangaben wie jeder andere Hersteller auch, und die reale Reichweite liegt regelmäßig unter dem Laborwert — besonders im Winter, bei Autobahngeschwindigkeit oder wenn die Wärmepumpe stark arbeitet. Dieses Urteil bedeutet nicht, dass jeder Reichweiteneinbruch im Winter ein Mangel ist. Maßgeblich ist der Vergleich mit dem standardisierten WLTP-Test, nicht mit einer Fahrt zur Arbeit an einem kalten Morgen, und die Schwelle ist eine anhaltende Abweichung von über 10 % — eine unter kontrollierten Bedingungen gemessene Abweichung von 18 %, wie in diesem Fall.
Einige praktische Erkenntnisse für Käufer in Deutschland und damit auch für Märkte, die auf deutsche verbraucherrechtliche Präzedenzfälle achten:
- Das Datenblatt ist ein Versprechen. Ein WLTP-Wert des Herstellers kann als Zusicherung herangezogen werden und darf nicht als bloße Schätzung abgetan werden.
- Dokumentieren Sie frühzeitig. Wenn Sie eine erhebliche Abweichung vermuten, sammeln Sie Belege — konsistente Messungen, idealerweise unabhängige Tests — statt sich auf eine einzelne schlechte Fahrt zu verlassen.
- Die Hürde ist hoch. Es handelte sich um eine im Labor verifizierte Abweichung von 18 %, nicht um die alltägliche reale Schwankung von 10–20 %, die die meisten E-Autos gegenüber WLTP im gemischten Betrieb zeigen.
Die Entscheidung ist ein Urteil eines Landgerichts und kein Urteil des Bundesgerichtshofs, sodass sie noch nicht bundesweit bindend ist. Doch indem es sich an der bestehenden BGH-Rechtsprechung zum Verbrauch orientiert, gibt es E-Auto-Käufern einen klaren, gut begründeten Präzedenzfall — und macht den Herstellern deutlich, dass Reichweitenangaben rechtliches Gewicht haben.