Teslas Versuch, einen Scheinwerfer-Rückruf zu umgehen, ist gescheitert. Die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat den Antrag des Unternehmens auf eine Ausnahme wegen Unerheblichkeit abgelehnt und verpflichtet Tesla, die betroffenen Halter zu benachrichtigen und eine kostenlose Nachbesserung anzubieten. Die Entscheidung betrifft rund 19.917 Fahrzeuge der Modelle Model 3 und Model Y, die zwischen 2017 und 2023 gebaut wurden.
Der zugrunde liegende Mangel
Tesla reichte am 15. März 2024 erstmals einen Bericht über eine Nichtkonformität ein und legte offen, dass das Abblendlicht der betroffenen Fahrzeuge nicht dem Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) Nr. 108 entspricht, der US-Vorschrift für Leuchten und rückstrahlende Einrichtungen. Anstatt das Problem sofort zu beheben, beantragte Tesla bei der NHTSA, die Nichtkonformität als „unerheblich für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen“ einzustufen — im Wesentlichen mit dem Argument, dass die Abweichung kein reales Risiko darstelle und daher keinen Rückruf rechtfertige.
Warum die Behörde widersprach
Die NHTSA wies diese Begründung zurück. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Tesla ihrer Beweislast nicht nachgekommen sei, und bestritt ausdrücklich die Behauptung, es gebe kein erhöhtes Blendungsrisiko. Bei Wetterlagen wie Regen, Schnee und Nebel könne das Licht der nicht konformen Leuchten laut der Behörde „bei dem Fahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern in der Umgebung zu einer Schleierblendung führen“. Da Blendung die Sicht für den Gegenverkehr beeinträchtigen kann, stellte die NHTSA fest, dass der Mangel sicherheitsrelevant ist, und lehnte die Ausnahme ab.
Was Halter erwarten können
Nach der Ablehnung des Antrags muss Tesla nun einen förmlichen Rückruf durchführen: Die eingetragenen Halter der betroffenen Model 3 und Model Y der Baujahre 2017–2023 sind zu benachrichtigen, und es ist eine kostenlose Nachbesserung anzubieten. Tesla hat in der Vergangenheit viele beleuchtungs- und softwarebezogene Rückrufe über OTA-Updates gelöst, doch eine Nichtkonformität der Leuchten auf Hardwareebene könnte stattdessen eine physische Nachbesserung oder eine Einstellung der Leuchte in einem Servicecenter erfordern. Die genaue Vorgehensweise wird in den Rückrufunterlagen festgelegt, sobald diese vorliegen.
Die europäische Perspektive
Dies ist eine US-Maßnahme unter der Zuständigkeit der NHTSA und nach FMVSS Nr. 108, sie erstreckt sich daher nicht automatisch auf europäische Fahrzeuge. Die europäischen Beleuchtungsvorschriften unterliegen gesonderten UNECE-Regelungen, und die in Europa verkauften Tesla-Fahrzeuge sind nach diesen Normen homologiert. Dennoch teilen sich die Model 3 und Model Y der Baujahre 2017–2023 weltweit einen Großteil ihrer Hardware, sodass sich europäische Halter früher Fahrzeuge zu Recht fragen könnten, ob ihre Scheinwerfer betroffen sind. Eine etwaige europäische Maßnahme käme über die nationalen Typgenehmigungsbehörden und nicht über die NHTSA, und auf dieser Seite des Atlantiks wurde kein solcher Rückruf angekündigt.
Hintergrund
Die Entscheidung fällt in eine Phase strenger regulatorischer Kontrolle von Tesla in den USA, in der die NHTSA auch das Verhalten des rein kamerabasierten Full-Self-Driving-Systems bei eingeschränkter Sicht untersucht. Der Scheinwerferfall ist enger gefasst und älter — eine unkomplizierte Konformitätsfrage, die auf eine Meldung aus dem Jahr 2024 zurückgeht —, doch der abgelehnte Antrag ist eine Erinnerung daran, dass die Behörden immer weniger bereit sind, Teslas eigene Einschätzungen zur „Unerheblichkeit“ ungeprüft hinzunehmen.