Teslas Full Self-Driving (Supervised) Software hat europäische Straßen erreicht: Das Unternehmen veröffentlichte Aufnahmen des Systems auf Roms Straßen im Juni 2025. Die Demonstration erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Tesla seine Bemühungen um die Regulierungsgenehmigung auf dem gesamten Kontinent verstärkt.

Tests in Rom

Tesla veröffentlichte Bilder von FSD-Supervised-Tests in Rom, Italien, mit dem Vermerk „ausstehende Regulierungsgenehmigung“. Die Aufnahmen zeigten das System unter komplexen städtischen Bedingungen einschließlich enger Straßen, Kreisverkehren und dichtem Verkehr – ein bedeutender Test für Software, die primär auf nordamerikanischen Straßen entwickelt wurde.

Dies folgt auf ein früheres zweiminütiges Demonstrationsvideo vom April 2025, das FSD Supervised in europäischer Umgebung zeigte. Teslas europäische Abteilung bestätigte, dass sie „seit über 12 Monaten“ an der FSD-Einführung in Europa arbeitet und Regulierungsbehörden in nahezu jedem EU-Land Demonstrationen gegeben hat.

Der regulatorische Weg

Teslas Hauptstrategie konzentriert sich auf die Genehmigung durch die niederländische Straßenverkehrsbehörde (RDW), die als Einstieg zur breiteren EU-Akzeptanz gemäß Artikel 39 der EU-Vorschriften dienen könnte. Diese Bestimmung ermöglicht es einzelnen Mitgliedstaaten, Ausnahmen für fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme zu gewähren.

Die Europäische Kommission entwickelt einen Rahmen unter den DCAS-Phase-3-Vorschriften, der reale Daten von autonomen Systemen untersucht, die bereits in den USA betrieben werden. Genehmigungsausschüsse in Großbritannien und Spanien haben jedoch zusätzliche Analysezeit angefordert, und der Prozess verläuft langsamer als von Tesla erwartet.

Zeitliche Erwartungen

Tesla visierte ursprünglich September 2025 für einen europäischen FSD-Start an, hat die Erwartungen aber in Richtung Ende 2025 revidiert, abhängig vom regulatorischen Fortschritt. Das Unternehmen hat Frühzugangsprogramme, Pilotprogramme oder Ausnahmen in mehreren Jurisdiktionen beantragt.

Für europäische Tesla-Besitzer ist die Hardware für FSD bereits in ihren Fahrzeugen vorhanden. Die Frage bleibt rein regulatorischer Natur – wann, nicht ob, die Software freigeschaltet wird.